Schnelltests in Stuttgart – Covid-BW Schnelltest-Süd GmbH

Alle Antigenschnelltest sind beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet. Wir halten uns an diesem Empfehlung. Die Durchführung erfolgt genau nach Vorgaben des Herstellers.

Ja, dies stellt in den allermeisten Fällen kein Problem dar - trotzdem bitten wir Sie uns vorab einen Hinweis zu geben, sollten bei Ihnen akute Verletzungen im Nasen - Rachenraum vorliegen.

Ja, aufgrund der schonenden Entnahme von Nasensekret ist nur in den seltensten Fällen mit Nasenbluten zu rechnen,

Nein, ein hundertprozentiger Ausschluss mit einer Covid- 19- Infektion kann nicht gewährleistet werden. Trotz hoher Sensitivität und Spezifität der Antigenschelltests bleibt ein geringes Restrisiko. Sollten Sie an einer akuten Atemwegsinfektion leiden, bitten wir um einen Hinweis vorab. 

Das Wichtigste ist zunächst einmal, Ruhe zu bewahren. Sie müssen sich jedoch umgehend in häusliche Quarantäne begeben, da es sich um eine meldepflichtige Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz handelt. Das Gesundheitsamt wird von uns informiert. Dieses wird sich dann zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen, um das weitere Procedere zu besprechen und die Rückverfolgung Ihrer Kontaktpersonen zu eruieren. Sie können schon vorab eine Liste mit Ihren Kontaktpersonen vorbereiten, um den Prozess zu vereinfachen. 

Nein, ein negatives Testergebnis schützt nicht vor einer Infektion mit dem SARS - CoV-2-Virus. Der Test zeigt an, dass Sie aktuell mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht akut an einer Covid - 19 Infektion erkrankt sind. Sollten typische Coronasymtpome bei Ihnen im Verlauf aufwerteten, zum Beispiel Fieber, Husten, Luftnot, Geschmacksverlust, Abgeschlagenheit, halten Sie unbedingt zeitnah Rücksprache mit Ihrem Hausarzt und besprechen Sie mit ihm das weitere Vorgehen.

Als offiziell eingetragenes Testzentrum der Stadt Stuttgart können Sie ein negatives Testergebnis von Corona Schnelltest Süd GmbH für folgende Zwecke einsetzen:

  • Nachweis zur Beendigung einer Quarantäne (Absonderung) durch das Gesundheitsamt.

  • Nachweis eines (negativen) Corona-Tests am Tag der Einreise aus dem Ausland.

  • Verkürzung einer Quarantäne auf 5 statt 10 Tage nach Rückkehr aus einem Risikogebiet. 

  • Auslandsreise in ein Land, das einen negativen Corona-Antigen-Schelltest vorschreibt.

  • Besuch in Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern, sofern dort zugelassen.

Die Regelungen der Bundesregierung sowie der Landesregierungen bzgl. Quarantäne nach einer Rückreise aus einem Risikogebiet ändern sich häufig. Die aktuellen Informationen diesbezüglich finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468

Die Corona-Regularien sind weltweit unterschiedlich. Generell entscheidet das jeweilige Land, welcher Test erforderlich ist. Häufig sind Corona-Antigen-Schnelltests ausreichend. 

Informationen zu den Regularien der Länder erhalten Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

Generell dürfen Kinder ab 0 Jahren getestet werden. Jedoch müssen die Eltern für Kinder unter 14 Jahren den Test buchen und auch zum Test anwesend sein. Jugendliche über 14 Jahren dürfen mit Einverständniserklärung Ihrer Erziehungsberechtigten einen Test buchen und selbständig den Test wahrnehmen.

Halten Sie sich an die Richtlinien des Robert-Koch-Instituts (RKI), insbesondere die AHA+C+L Regeln: Abstand halten, Hygieneregeln befolgen, Alltagsmasken (oder besser FFP2 Masken) tragen, Corona-Warn-App nutzen und regelmäßig Lüften.

Sehr selten kommt es vor, dass ein Test ungültiges ist. In diesem Fall werden Sie umgehend über die App von uns informiert und können den Test selbstverständlich kostenlos wiederholen.

Achtung: bitte melden, wenn das Ergebnis nach 1 Std. noch als ungültig angezeigt wird.